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Informationen zum Batteriepfand und zur umweltgerechten Entsorgung

Informationen zum Batteriepfand und zur Entsorgung – Batterie Siems GmbH & Co. KG

Batteriepfand bei Fahrzeugbatterien

Der gesetzlich vorgeschriebene Batteriepfand ist im Verkaufspreis aller Auto- und Motorradbatterien bereits enthalten.
Wir nehmen Ihre Altbatterie kostenlos zurĂĽck und sorgen fĂĽr eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

RĂĽckgabe und Entsorgung von Altbatterien

Sie können Ihre gebrauchte Batterie beim Kauf einer neuen Batterie bei uns abgeben oder bei Ihrem örtlichen Wertstoffhof kostenlos entsorgen.
Wenn Sie Fragen zur Rückgabe oder Entsorgung von Batterien haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Starterbatterien um Gefahrgut handelt.
Ein Versand darf nur über zugelassene Logistikunternehmen erfolgen, die zum Transport von Gefahrgut berechtigt sind.
Sendungen, die nicht ordnungsgemäß als Gefahrgut gekennzeichnet sind, können von uns nicht angenommen werden.

Batteriepfand gemäß Batteriegesetz (BattG)

Nach § 10 des Batteriegesetzes (BattG) sind Vertreiber, die Starterbatterien an Endnutzer abgeben, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erheben, wenn der Endverbraucher beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.

Der Pfandbetrag wird Ihnen bei RĂĽckgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet.

Die Pfanderstattung erfolgt:

  • bei persönlicher RĂĽckgabe der Altbatterie an:
    Batterie Siems GmbH & Co. KG
    Hauptniederlassung:
    IndustriestraĂźe 14
    26160 Bad Zwischenahn
  • oder
  • Niederlassung Oststeinbek:
    Gewerbering 6
    22113 Oststeinbek
  • oder bei gesetzeskonformer RĂĽcksendung als Gefahrgut
    (ordnungsgemäß verpackt und mit einem zugelassenen Gefahrgut-Transportunternehmen).

⚠️ Eine Pfanderstattung auf Grundlage von Entsorgungsnachweisen oder schriftlichen Bestätigungen ist nicht möglich.
Die physische RĂĽckgabe der Batterie ist zwingend erforderlich.

Wichtige Entsorgungshinweise

  • Die Entsorgung von Batterien ĂĽber den HausmĂĽll ist gesetzlich verboten.
  • Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien an einer Sammelstelle oder bei uns zurĂĽckzugeben.
  • Altbatterien können kostenlos bei uns in Bad Zwischenahn oder Oststeinbek sowie bei öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Unter diesem Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffes:

  • Pb = Batterie enthält Blei
  • Cd = Batterie enthält Cadmium
  • Hg = Batterie enthält Quecksilber

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Altbatterien um und leisten Sie durch eine fachgerechte Entsorgung einen Beitrag zum Umweltschutz.

Rechtliche Grundlage

  • Batteriegesetz (BattG), §§ 9–10, aktuelle Fassung vom 1. Januar 2023
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • EU-Richtlinie 2006/66/EG ĂĽber Batterien und Akkumulatoren

Informationen zum Batteriepfand und zur umweltgerechten Entsorgung

Informationen zum Batteriepfand und zur Entsorgung – Batterie Siems GmbH & Co. KG

Batteriepfand bei Fahrzeugbatterien

Der gesetzlich vorgeschriebene Batteriepfand ist im Verkaufspreis aller Auto- und Motorradbatterien bereits enthalten.
Wir nehmen Ihre Altbatterie kostenlos zurĂĽck und sorgen fĂĽr eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

RĂĽckgabe und Entsorgung von Altbatterien

Sie können Ihre gebrauchte Batterie beim Kauf einer neuen Batterie bei uns abgeben oder bei Ihrem örtlichen Wertstoffhof kostenlos entsorgen.
Wenn Sie Fragen zur Rückgabe oder Entsorgung von Batterien haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Starterbatterien um Gefahrgut handelt.
Ein Versand darf nur über zugelassene Logistikunternehmen erfolgen, die zum Transport von Gefahrgut berechtigt sind.
Sendungen, die nicht ordnungsgemäß als Gefahrgut gekennzeichnet sind, können von uns nicht angenommen werden.

Batteriepfand gemäß Batteriegesetz (BattG)

Nach § 10 des Batteriegesetzes (BattG) sind Vertreiber, die Starterbatterien an Endnutzer abgeben, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erheben, wenn der Endverbraucher beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.

Der Pfandbetrag wird Ihnen bei RĂĽckgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet.

Die Pfanderstattung erfolgt:

  • bei persönlicher RĂĽckgabe der Altbatterie an:
    Batterie Siems GmbH & Co. KG
    Hauptniederlassung:
    IndustriestraĂźe 14
    26160 Bad Zwischenahn
  • oder
  • Niederlassung Oststeinbek:
    Gewerbering 6
    22113 Oststeinbek
  • oder bei gesetzeskonformer RĂĽcksendung als Gefahrgut
    (ordnungsgemäß verpackt und mit einem zugelassenen Gefahrgut-Transportunternehmen).

⚠️ Eine Pfanderstattung auf Grundlage von Entsorgungsnachweisen oder schriftlichen Bestätigungen ist nicht möglich.
Die physische RĂĽckgabe der Batterie ist zwingend erforderlich.

Wichtige Entsorgungshinweise

  • Die Entsorgung von Batterien ĂĽber den HausmĂĽll ist gesetzlich verboten.
  • Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien an einer Sammelstelle oder bei uns zurĂĽckzugeben.
  • Altbatterien können kostenlos bei uns in Bad Zwischenahn oder Oststeinbek sowie bei öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Unter diesem Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffes:

  • Pb = Batterie enthält Blei
  • Cd = Batterie enthält Cadmium
  • Hg = Batterie enthält Quecksilber

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Altbatterien um und leisten Sie durch eine fachgerechte Entsorgung einen Beitrag zum Umweltschutz.

Rechtliche Grundlage

  • Batteriegesetz (BattG), §§ 9–10, aktuelle Fassung vom 1. Januar 2023
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • EU-Richtlinie 2006/66/EG ĂĽber Batterien und Akkumulatoren